Datenschutzhinweise für die Rechner und Netze an der Hochschule Fulda



  1. Rechtsgrundlagen

  2. Personenbezogene Daten

  3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  4. Schutzmechanismen

  5. Löschen von Dateien

  6. Ausdrucken personenbezogener Daten

  7. Allgemeine Hinweise


1. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt im Wesentlichen für Bundesbehörden.

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2. Personenbezogene Daten

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO). Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

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3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Soweit für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Hochschule Fulda unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DS-GVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Hochschule Fulda übertragen wurde, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. einer einschlägigen, spezialrechtlichen bundes- oder landesrechtlichen Norm als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

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4. Schutzmechanismen

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf öffentlich zugänglichen Arbeitsplatzrechnern ist untersagt.

  2. Arbeitsplatzrechner in Büroräumen sind besonders zu schützen, wenn auf ihnen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

  3. Falls das Betriebssystem des Rechners den Schutz personenbezogener Daten unterstützt, müssen die entsprechenden Schutzmechanismen verwendet werden.

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5. Löschen von Dateien

Das normale Kommando zum Löschen einer Datei streicht nur den Namen der Datei aus systeminternen Listen (z. B. dem Dateiverzeichnis), während der Dateiinhalt nicht zerstört wird. Speicherbereiche von gelöschten Dateien können unter Umständen (mit einigem Aufwand und entsprechender Kenntnis) wieder in lesbare Dateien verwandelt werden. Ein Zerstören der Dateiinhalte ist nur mit speziellen Betriebssystem-Kommandos (diese Kommandos werden nur von einigen Betriebssystemen zur Verfügung gestellt) oder speziellen Programmen möglich.

Falls ein Datenträger, auf dem personenbezogene Daten gespeichert worden sind, für den allgemeinen Betrieb freigegeben oder ausgesondert werden soll, müssen vorher alle Dateiinhalte zerstört werden.

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6. Ausdrucken personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten dürfen nur ausgedruckt werden, wenn die Druckausgabe persönlich überwacht wird.

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7. Allgemeine Hinweise

Jede Person, die mit personenbezogenen Daten arbeitet, sollte ihre Arbeit besonders verantwortungsvoll durchführen, da alle Schutzmechanismen nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie von den Beteiligten ernst genommen werden.

Zum Schluss noch einige allgemeine Tipps:

  1. Lassen Sie keine schriftlichen Unterlagen herumliegen, aus denen Ihre Passwörter ersichtlich sind.

  2. Lassen Sie keine andere Person unter Ihrer Kennung arbeiten.

  3. Holen Sie Ausgabelisten und Datenträger mit personenbezogenen Daten persönlich ab, anstatt jemanden zu schicken.

  4. Lassen Sie keine portablen Datenträger (CDROM, DVD, Memory Stick, usw.) mit personenbezogenen Daten herumliegen, sondern verschließen Sie die Datenträger in einem einbruchsicheren Schrank bevor Sie das Büro verlassen.

  5. Speichern Sie personenbezogene Daten auf portablen Datenträgern nur in verschlüsselter Form.

Denken Sie daran, dass Sie persönlich in erster Linie für den Schutz der Ihnen anvertrauten Daten verantwortlich sind.

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Letzte Änderung: 02. November 2021     |    PDF-Version

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